Pflanzenschutzgeräteüberprüfung in NÖ
Informationen über die Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Ab 26. November 2016 dürfen aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften selbstfahrende und gezogene oder geschobene Pflanzenschutzgeräte nur verwendet werden, wenn sie von einem behördlich autorisierten Prüfbetrieb geprüft worden und mit einer Prüfplakette versehen sind. Prüfplaketten anderer Bundesländer werden anerkannt. Das heißt, dass ein in NÖ beheimateter Betrieb seine Pflanzenschutzgeräte z.B. in OÖ überprüfen lassen kann und die darauf geklebte OÖ Plakette auch in NÖ gilt.
Die Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte und Ausstellung der Prüfbefunde und Prüfplaketten erfolgt durch Werkstätten, die dazu technisch in der Lage sind, über ausgebildetes Personal verfügen und für diese Tätigkeiten von der NÖ Landesregierung autorisiert wurden.
Wo erhalten autorisierte Werkstätten Prüfplaketten?
Zu beziehen sind die Plaketten ausschließlich beim Materialamt des Amtes der NÖ Landesregierung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9, Tel. Nr. 02742/9005-12405,
post.lad3materialamt@noel.gv.at, Öffnungszeiten: Mo - Fr: 8.00-14.00 Uhr, Di: 8.00-18.00 Uhr. Eine Zusendung per Post ist möglich. Die Ausgabe erfolgt nach Prüfung des Materialamtes anhand einer Liste, auf der alle Werkstätten angeführt sind, die Prüfplaketten ausstellen dürfen. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt (zu finden unter "Downloads").Eine Liste der Werkstätten finden Sie unter "Downloads".
Informationen zur Schulung von Prüforganen finden Sie auf der Homepage der Bildungswerkstatt Mold (siehe "Weiterführende Informationen").
Merkblatt für Werkstätten (Word-Datei, 67kb)weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pflanzenschutzgeräte
Abteilung Agrarrecht Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881
Fax: 02742/9005-13050